Hygiene- und Trainingskonzept DOWNLOAD
gemäß der Verordnung über den Umgang mit dem SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 in Brandenburg (SARS-CoV-2-Umgangsverordnung-SARS-CoV-2-UmgV)
Inhalt
1 Präambel
2 Geltungsbereich
3 Trainingsstätte
4 Trainingsgruppen
5 Anwesenheitsliste
6 Allgemeine Verhaltensregeln
1 Präambel
Zielsetzung dieses Konzeptes ist es, die Mitglieder des Prenzlauer Judo-Sportverein e.V. und alle weiteren Nutzer der Judohalle vor einer Infektion durch das COVID-19 Virus zu schützen und den Trainingsbetrieb wieder aufzunehmen.2 Geltungsbereich
Das Konzept gilt für alle Nutzer der Judohalle des Prenzlauer Judo-Sportverein e.V., solange die SARS-CoV-2-Umgangsverordnung in Brandenburg gilt. 3 Trainingsstätte
Die Judohalle steht für den Trainingsbetrieb ab dem 10.08.2020 im Rahmen der Möglichkeiten der SARS-CoV-2-Umgangsverordnung bis auf Widerruf zur Verfügung.
Ferner können die Sanitäranlagen und Umkleiden nach den Vorgaben dieses Konzeptes genutzt werden.
Vor Betreten der Trainingsräume sind die Hände gem. Hygieneempfehlung des Robert Koch Instituts (RKI) zu waschen - bei Eintritt in die Judohalle in den jeweiligen Umkleideräumen (max. vier Sportler gleichzeitig). Die Nutzung der Toiletten hat einzeln zu erfolgen. Das Duschen ist bis auf weiteres untersagt.
Der jeweilige Übungsleiter sorgt für ausreichend Belüftung der genutzten Räume.
4 Trainingsgruppen
Das Gruppentraining in der Judohalle ist auf maximal 20 Personen begrenzt.
Das Gruppentraining im Kraftraum ist auf maximal 10 Personen begrenzt (max. eine Person pro Gerät).
In den anderen Räumen dürfen sich maximal so viele Personen aufhalten, wie es die allgemeinen Abstandregeln zulassen (Mindestabstand 1,50 m).
Der verantwortliche Übungsleiter achtet auf die Einhaltung der festgelegten Regeln.
Die Besetzung der Trainingsgruppen sollte gleich bleiben.
Sollten mehrere Trainingsgruppen gleichzeitig verteilt in den unterschiedlichen Bereichen der Judohalle trainieren, so sind evtl. Pausen am Trainingsort abzuhalten und auf einzelnen Toilettengang zu achten (max. eine Person zeitgleich).
5 Anwesenheitsliste
Zu jedem Training wird eine Anwesenheitsliste vom verantwortlichen Übungsleiter geführt, sodass bei Bedarf schnell Infektionsketten nachvollzogen werden können. Die Anwesenheitslisten werden im Übungsleiter-Büro in einem dafür bereitgestellten und gekennzeichneten Ordner durch den verantwortlichen Übungsleiter abgelegt.
Die Aufbewahrungsfrist jeder Anwesenheitsliste beträgt vier Wochen.
6 Allgemeine Verhaltensregeln
Die Mitglieder werden bei Beginn des Trainings entsprechend belehrt, auf die allgemeinen Verhaltensregeln zu achten. Der Befragungsbogen des DJB ist von den Eltern bzw. vom Sportler ab vollendetem 14. Lebensjahr auszufüllen und vor dem ersten Training (und bei Bedarf unaufgefordert zwischendurch) dem verantwortlichen Übungsleiter auszuhändigen. Ohne Vorlage des Befragungsbogens ist eine Teilnahme am Training nicht möglich.
Der Mindestabstand von 1,50 m ist gemäß der aktuellen Umgangsverordnung auch bei sportlichen Aktivitäten einzuhalten. Diese Abstandsregelung gilt jedoch nicht im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit. Kinder, Jugendliche und junge Heranwachsende bis zum 27. Lebensjahr dürfen ohne Einhaltung des Mindestabstandes wieder trainieren. Dabei wird darauf geachtet, dass der Partner innerhalb eines Trainings beibehalten bleibt.
Die Personen, die die Judohalle betreten, werden dazu angehalten, sich regelmäßig und gründlich, vor allem nach jedem Toilettengang, die Hände zu waschen. Anleitungen hierzu hängen in den Sanitäranlagen aus.
Sollten bei einem Sportler oder innerhalb dessen Haushalts Krankheitssymptome wie Husten, Schnupfen, Heiserkeit, Fieber, Atemnot, Muskelschmerzen, Müdigkeit, Kopfschmerzen oder Durchfall auftreten, nimmt dieser nicht am Training teil.
Im Falle eines positiven Coronavirus-Tests eines Sportlers oder innerhalb dessen Haushalts ist der jeweilige Übungsleiter umgehend darüber zu unterrichten. Der Sportler nimmt bis auf weiteres nicht am Training teil.
Geräte sind nur personenbezogen zu verwenden und nach Gebrauch zu desinfizieren.
Nach Möglichkeit sollte jeder Sportler bereits in Sportsachen zum Training erscheinen.
Jeder Sportler, Übungsleiter und Besucher wird vor Beginn des Trainings ausführlich über die „Corona-Regeln“ unterrichtet und verpflichtet sich beim Besuch der Judohalle zur Einhaltung dieser. Besucher haben sich mit ihren persönlichen Daten in die jeweilige Anwesenheitsliste einzutragen
Bei Missachtung dieser Regeln kann Sportlern das weitere Training untersagt/ verweigert werden.
Hinweis:
Eltern und weiteren Begleitpersonen ist der Zutritt zur Judohalle während des Trainingsbetriebes zur Verringerung der Personenanzahl in der Halle und Freihalten des Zugangs- und Ausgangswegs bis auf weiteres untersagt. Das Beachten der Abstandregeln soll auch beim Bringen und Abholen der Sportler beachtet werden.
Prenzlau, den 08.08.2020